Um tätig werden zu können benötigen wir eine Verordnung (Formular 63) des behandelnden Arztes. (Haus-, Fach- oder Krankenhausarzt)
Nach Genehmigung auf Grundlage der gesetzlichen Regelung zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (§37b SGB V) werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen. Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel auf Antrag die Kosten in gleicher Höhe.
Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist eine nicht heilbare, weit fortgeschrittene Erkrankung, welche die Lebenserwartung begrenzt. Zusätzlich muss eine besondere Symptomlast, wie beispielsweise starke Schmerzen, Atemnot, Angstzustände, Übelkeit und Erbrechen vorliegen.